Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AWO Elternschule im Landkreis Konstanz


I. Geltungsbereich, Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der AWO Elternschule im Landkreis Konstanz der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Konstanz e. V. (im Folgenden: „AWO Elternschule im Landkreis Konstanz“ oder „Veranstalter“)
  2. Veranstaltungen, die einen Dritten als Veranstalter oder Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der AWO Elternschule im Landkreis Konstanz. Insoweit tritt die AWO Elternschule im Landkreis Konstanz lediglich als Vermittler auf.
  3. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen, Änderungen oder Stornierungen) bedürfen, sofern sich aus diesen AGB nicht etwas anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form. Erklärungen der AWO Elternschule im Landkreis Konstanz genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.


II. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Anmeldung (Vertragsangebot) nehmen wir über die Homepage der AWO Elternschule im Landkreis Konstanz (https://elternschule.awo-konstanz.de) oder per E-Mail an elternschule-verwaltung@awo-konstanz.de entgegen.
  2. Anmeldungen zu Kursen sind grundsätzlich nur für die Gesamtdauer eines Kurses möglich.
  3. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer*in die Teilnahmebedingungen ein-schließlich dieser AGB verbindlich an.
  4. Der Vertrag kommt folgendermaßen über die Webseite zu Stande: Der/die Teilnehmer*in kann den Bestellprozess für die Dienstleistung zunächst unverbindlich einleiten und seine/ihre Eingaben vor dem Absenden mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Durch Anklicken des den Bestellprozess abschließenden Bestellbuttons („verbindlich buchen“) gibt der/die Teilnehmer*in eine verbindliche Anmeldung für die gewählte Leistung ab.
    Der Veranstalter kann das Angebot annehmen, indem er:
    • der/dem Teilnehmer*in eine Buchungs-/Bestellbestätigung per E-Mail übermittelt
    • mit der Durchführung der Dienstleistung beginnt,
    • Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.
  5. Ein Vertrag kommt folgendermaßen per E-Mail zu Stande: Die Anmeldung der/des Teilnehmer*in per E-Mail stellt ein unverbindliches Ange-bot der/des Teilnehmer*in an den Veranstalter zum Abschluss eines Vertrages über die in der Anmeldung beschriebene Veranstaltung dar. Nach Eingang der Bestellung übermittelt der Veranstalter dem Teilnehmer nach Ermessen eine Nachricht, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten auf-führt (Bestellbestätigung) und die AGB enthält. Diese Bestellbestätigung stellt ein verbindliches Angebot an die/den Teilnehmer*in dar. Die Annahme wird durch den/die Teilnehmer*in ausdrücklich per E-Mail erklärt. Das von dem Veranstalter unterbreitete Angebot besteht ab Zugang beim/bei der Teilnehmer*in für eine Dauer von 2 Tagen. Sofern der Veranstalter dem/der Teilnehmer*in kein verbindliches Angebot unterbreitet, wird der/die Teilnehmer*in hierüber informiert.
  6. Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten grundsätzlich nur zwischen dem Träger der AWO Elternschule im Landkreis Konstanz und dem/der Anmeldenden (Teilnehmer*in).


III. Veranstaltungsbeiträge, Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die für die jeweilige Veranstaltung einzeln ausgewiesenen Veranstaltungsbeiträge.
  2. Die Veranstaltungsbeiträge werden mit dem Zustandekommen des Vertragsschlusses ohne jeden Abzug fällig. In jeder Auftragsbestätigung ist aufgeführt, wie die Kursgebühr vom Teilnehmer zu bezahlen ist. In der Regel erhalten Teilnehmer zusammen mit der Auftragsbestätigung vorab ein einmaliges SEPA-Lastschriftmandat, das beim ersten Treffen ausgefüllt mitzubringen ist. Der Veranstalter bucht dann die Kursgebühr vom Konto des Teilnehmers ab.
    Vorträge und 1.Hilfe-Kurse sind immer in bar bei der Referentin/dem Referenten zu bezahlen.
  3. Die Kosten für eine Rücklastschrift bei nicht gedecktem Konto zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € werden dem Kunden in Rechnung gestellt.


IV. Rücktritt des/der Teilnehmers*in

  1. Der/die Teilnehmer*in kann bis zu 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt ab 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung wird der gesamte Veranstaltungsbeitrag fällig. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der AWO Elternschule im Landkreis Konstanz. Die Rücktrittserklärung muss in schriftlicher Form an die AWO Elternschule im Landkreis Konstanz erfolgen.
  2. Der/die Teilnehmer*in wird von den unter Ziffer IV.1 genannten Verpflichtungen frei, wenn eine von ihm benannte geeignete Ersatzperson an seiner Stelle in den Vertrag eintritt. Einzelheiten hierzu sind mit der AWO Elternschule im Landkreis Konstanz abzustimmen.
  3. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht, insbesondere im Falle eines Fernabsatzgeschäftes, bleibt unberührt.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


V. Absage oder Verlegung von Veranstaltungen durch die AWO Elternschule

Die AWO Elternschule im Landkreis Konstanz kann Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
a) das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen; Bei weniger als 6 Teilnehmer*innen ist eine Durchführung möglich, wenn die Interessent*innen bereit sind, entsprechend höhere Kursgebühren zu zahlen.
b) der ersatzlose Ausfall von Referent*innen.

Die AWO Elternschule im Landkreis Konstanz informiert unverzüglich, spätestens bis Veranstaltungsbeginn, die Teilnehmer*innnen.
Bereits gezahlte Veranstaltungsbeiträge werden in voller Höhe erstattet.


VI. Wechsel von Veranstaltungsleitern oder Referenten

Soweit der Gesamtzuschnitt und die Qualität von Veranstaltungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden, berechtigen weder der Wechsel von Veranstaltungsleiter*innen oder Referent*innen, noch Verschiebungen im Ablaufplan bei gleichem Wochentag den Teilnehmer zur Kündigung des Vertrages oder zur Minderung des Veranstaltungsbeitrages. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn nunmehr eingesetzte Referent*innen eine fachlich adäquate Qualifikation besitzen.


VII. Ausschluss von der Teilnahme

  1. Die AWO Elternschule im Landkreis Konstanz kann Teilnehmer*innen von der weiteren Teilnahme ausschließen, soweit diese die Durchführung der Veranstaltung gefährden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der/die Teilnehmer*in
    a) mit der Zahlung des Veranstaltungsbeitrages in Verzug geraten ist;
    b) die Veranstaltung oder den Betriebsablauf erheblich stört oder anderweitig erhebliche Nachteile für die Durchführung der Veranstaltung zu befürchten sind;
    c) erheblich oder wiederholt gegen die Hausordnung verstößt.
  2. Der/die Teilnehmer*in hat in Falle eines Ausschlusses nach Ziffer VII.1 den vollen Veranstaltungsbeitrag als Schadensersatz zu erbringen, soweit der/die Teilnehmer*in nicht nachweist, dass der AWO Elternschule im Landkreis Konstanz ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche der AWO Elternschule im Landkreis Konstanz bleiben hiervon unberührt.


VIII. Haftung

Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit ent-stehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.
Bitte achten Sie auf Ihre Garderobe und persönliche Gegenstände.
Eine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung ist nicht möglich.


IX. Kursort

Der Kursort ist bei unseren einzelnen Angeboten jeweils genau aufgeführt.


X. Warteliste

Wenn ein Kurs ausgebucht ist, haben Interessenten die Möglichkeit, sich über die Website oder per E-Mail auf die Warteliste zu setzen. Sollten Sie bei einem Kurs auf Warteliste geführt werden, werden Sie informiert, wenn ein Platz frei geworden ist und Sie an dem Kurs teilnehmen können.
Bei genügend Interesse sind wir gerne bereit, zusätzliche Kurse anzubieten.
Für Elterngruppen bieten wir Vorträge etc. auch gerne wohnortnah an.
Sprechen Sie uns an!


XI. Infektionskrankheiten

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Aushänge für Infektionskrankheiten zu beachten sind.


Stand: 20.08.2025